Mitgliedschaft

Hier einige Info`s über uns

Wer das fliegen erlernen möchte kann einfach mal bei uns am Flugplatz vorbei schauen , oder uns eine mail schreiben, das gleiche gilt für Leute die schon fliegen können. Einfach vorbei kommen und sich informieren.

Bei schönem Wetter ist an den Wochenenden immer jemand am Fluggelände.

Platz- und Flugordnung

1. Anfahrt:
Die An- und Abfahrt hat über Oberried zu erfolgen. Bei Landwirtschaftlichem Verkehr
und Viehbetrieb ist besonders Rücksicht zu nehmen.

2. Parken:
Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden.

3. Verhalten im Zuschauerraum:
a. Es ist darauf zu achten, dass das Flugplatzgelände frei von Abfällen bleibt. Diese sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu geben.
b. Im Zuschauerraum und dem Parkplatz dürfen auf keinen Fall Flugmodelle, Motoren und Fernsteuerungen betrieben werden.

4. Verhalten im Vorbereitungsraum:
a. Wenn das Modell abgelegt wurde ist es erste Pflicht ( vor Inbetriebnahme des Senders ), sich in das Flugbuch einzutragen und die Frequenztafel zu beachten. Bei Frequenzgleichheit mehrerer Fernsteueranlagen, müssen die Piloten sich gegenseitig absprechen.
b. Es ist strengstens untersagt, Modelle mit mehr als 25 kg zu betreiben ( bei Verstößen besteht kein Versicherungsschutz )
c. Modellmotoren dürfen auf keinen Fall ohne Schalldämpfer betrieben werden. Auf dem Modellfluggelände dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, deren Schallpegel bei Volllast 80dB/A (7m) nicht überschreiten.
d. Um unnötige Lärmbelästigungen den Piloten und den Zuschauern gegenüber zu vermeiden, soll das Einlaufen von Motoren am Wochenende ( Samstag, Sonntag ) unterlassen werden
e. Im Vorbereitungsraum für Flugmodelle dürfen sich nur Piloten und deren Helfer aufhalten, die mit dem Aufbau, Abbau oder der Inbetriebnahme ihres Flugmodells beschäftigt sind. Kinder und Zuschauer müssen unbedingt ferngehalten werden.

f. „Bei Verlust (z.B. Absturz) oder Außenlandungen eines Modells ist der Flugbetrieb vom Flugleiter einzustellen. Sobald das Modell vollständig geborgen ist, kann der Flugleiter den Flugbetrieb wieder freigeben. Alle auf dem Platz anwesenden Piloten sind angehalten, sich bei der Bergung des Modells gegebenenfalls zu beteiligen.“

5. Verhalten auf Start und Landebahn:
Auf der Start und Landebahn muss sich jeder so verhalten, dass er die anderen Teilnehmer nicht behindert oder gefährdet. Es ist darauf zu achten, dass die Piloten auf der südlichen Seite des Platzes stehen. Nur bei Start und Landung darf (nach
vorheriger Ansage ) die Start und Landebahn betreten werden.

6. Verhalten beim Fliegen:
a. Start und Landung muss in Längsrichtung des Rollfeldes durchgeführt werden.
b. Der Pilot darf auf keinen Fall über die Zuschauer und Autos fliegen. Die angewiesene Flugzone darf nicht verlassen werden. Zuwiderhandlungen führen zu Flugverbot.
c. Während Wettbewerben und Veranstaltungen, die der Verein durchführt, gilt für Nichtteilnehmer Startverbot
d. Bei Feldarbeiten in der Flugzone ist der Flugbetrieb sofort einzustellen.
e. Bei Annäherung eines Flugzeuges muss sofort abgedreht, unter
Umständen gelandet werden.
f. Bei Winden- oder Seilstarts (nach vorheriger Ansage) haben Motorpiloten auszuweichen.
g. Fessel, Frei- und Segelstarts dürfen nur nach Absprache mit dem jeweiligen Flugleiter auf einem bestimmten Platz fliegen, wo sie den übrigen Flugbetrieb nicht behindern.
h. Die Flugzeiten für Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren sind wie folgt festgehalten.
Werktags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 20.00 Uhr
Sonn- und Feiertags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13:30 bis 19.00 Uhr

Der Flugbetrieb ist jedoch immer 1 Stunde vor Sonnenuntergang einzustellen. An Karfreitag, Allerheiligen und Heiligabend darf nicht geflogen werden.

7. Flugleiter:
a. Es darf nur in Anwesenheit eines Flugleiters geflogen werden.
b. Der erste Flugleiter am Platz muss sich im Flugbuch eintragen, bei Ablösung der Nachfolger.
c. Den Anordnungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Er übt das Hausrecht auf dem Gelände aus und muss Mitglied der DJK sein.

8. Allgemeines:
a) Jedes Vereinsmitglied hat in angemessener Weise dazu beizutragen, dass der Platz in Ordnung gehalten wird.
b) Nichtmitglieder können bei Versicherungsnachweis entsprechend den geltenden Absprachen zum fliegen zugelassen werden.

9. Flugsektor:
Die Flugmodelle dürfen nur im folgenden Flugsektor betrieben werden:
Nordgrenze: ca 150 m vom Fluggelände-Bezugspunkt (100 m Abstand zur Staatsstraße)
Ostgrenze ca. 200 m vom Fluggelände-Bezugspunkt
Westgrenze: ca. 300 m vom Fluggelände-Bezugspunkt
Südgrenze: Start und Landebahn
Auf keinen Fall darf dieser Flugsektor Richtung Oberried überschritten werden.

Allen Modellpiloten „Holm und Rippenbruch“ und stets unfallfreie Flüge.

Version 1.10 vom 24.12.2013

akt.17.07.2014